staatl. FÖRDERUNG

 

Umfassende Coronahilfen für Unternehmen und Soloselbstständige

Unternehmen und Soloselbstständige sind trotz Öffnungsperspektiven weiterhin von der Corona-Pandemie betroffen. Um dort zu helfen, wo dies weiter erforderlich ist, wird die Überbrückungshilfe IV als zentrales Unterstützungsprogramm bis Ende Juni 2022 verlängert. Auch die Neustarthilfe als gezielte Unterstützung für Soloselbstständige steht weiterhin zur Verfügung. Hinzu kommen zahlreiche steuerliche und weitere Erleichterungen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten aktuellen Hilfen im Überblick.

Hygienekonzept & Digitalisierung

und sichern Sie sich bis zu 90% staatliche Förderung!

Trotz aller Herausforderungen ist die Zeit der Pandemie ist auch die perfekte Zeit für Investitionen in die Zukunft. Betriebe haben jetzt nicht nur Zeit und Kapazität, sondern auch die Unterstützung durch staatliche Förderungen, um Maßnahmen für neue Infrastruktur, Modernisierung, Digitalisierung und anspruchsvolle Hygienekonzepte zu realisieren. Somit schaffen sich viele Unternehmen jetzt einen Wettbewerbsvorteil und bereiten sich so optimal auf die Zeit nach der Pandemie vor.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie fördert der Staat aktuell Investitionen in Desinfektionsmaßnahmen und kontaktlose Servicemodule mit bis zu 90%. Die Förderungshöhe ist abhängig vom Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzeitraum in 2019.

Umsatzrückgang von 30% bis 50% —- bis zu 40% Förderung

Umsatzrückgang von 50% bis 70% —- bis zu 60% Förderung

Umsatzrückgang von über 70% ——– bis zu 90% Förderung

Fragen Sie Ihren Steuerberater nach Ihrem individuellen Förderungspotenzial und beachten Sie bitte die Antragsfristen.

Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV

Quelle: FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe

 

Möglichkeit II

Förderung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Robotikbasierte Anlagen & Systeme in Krankenhäusern und Kliniken sind bis zu 70% förderfähig!

Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) wird als neue Aufgabe nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ein Fördervolumen von insgesamt 4,3 Mrd. Euro für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser bewilligen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser.

„Die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds steht allen Krankenhäusern offen, die in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen sind (§ 8 KHG), d.h. grundsätzlich allen zugelassenen Krankenhäusern.“

KHSFV §§ 19 Förderungsfähige Vorhaben (1) 9:
„die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und roboterbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen, die erforderlich sind, um Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, insbesondere im Rahmen von Operationen, zu unterstützen oder um telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen aufzubauen und den Einsatz telemedizinischer Verfahren in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen,“

Das Formular zur Bedarfsanmeldung.

Richtlinie zur Förderung und Fragen und Antworten zum Krankenhauszukunftsgesetz.