Kein Datenschutz ohne Datensicherheit
Datenschutz ist ohne Datensicherheit der IT nicht denkbar. Die Aufrechterhaltung einer funktionierenden IT, der Schutz sensibler Daten und die Beschränkung des Zugriffs auf Auswertungen und Geschäftsdaten liegen im ureigenen Interesse des Unternehmens, um Arbeits- und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
Datenschutz ist aus der heutigen, digitalisierten Welt kaum mehr wegzudenken.
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Wir unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Umsetzung und stehen Ihnen bei den verschiedenen Herausforderungen mit den vielfältigen und unterschiedlichen Schwerpunkten des Datenschutzes als freundliche und kompetente Ansprechpartner zur Seite.
Hier finden Sie die offizielle PDF-Version des BDSG (neu) 2018 übersichtlich aufbereitet. Das Gesetz wurde als Teil des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) beschlossen. Diese neue Fassung des BDSG ist seit dem 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar. Es wurde das letzte Mal durch das zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) geändert, welches am 26. November 2019 in Kraft getreten ist.